Garage vermieten oder mieten – was müssen Sie beachten?

Bild Reihengarage

Garagenstellplätze sind heiß begehrt: Es wird immer schwieriger, einen Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung oder an anderen gut besuchten Orten in der Stadt zu finden.

Es lohnt sich deshalb durchaus, eine Garage anzumieten. Haben Sie eine leer stehende Garage, können Sie sich mit der Vermietung einen zusätzlichen finanziellen Puffer erwirtschaften. Wir zeigen Ihnen, was es beim Vermieten oder Anmieten von Garagen zu beachten gilt.

 

Garage vermieten: Mietvertrag, Mietpreis, Kündigung und mehr

Selbstverständlich können Sie einen Vertrag per mündlicher Abmachung herstellen, jedoch warnen wir davor. Schließen Sie lieber einen Mietvertrag ab und gehen Sie auf Nummer sicher. Garagenmietverträge sind weitestgehend frei zu gestalten und unterliegen nicht den strengen Regelungen des Wohnmietrechts, sofern Sie die Garage als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche vermieten. Sowohl Mietdauer, Kündigungsfristen, Nutzungsbedingungen als auch der Mietpreis sind von Ihnen zu bestimmen.

Doch auch wenn die Kündigungsfristen frei verhandelbar sind, unterliegen sie dennoch den Regeln des BGB. Legen Sie zum Beispiel eine unbegrenzte Mietdauer mit einer monatlichen Mietzeit fest, so können Sie oder der Mieter den Vertrag bis zum dritten Werktag eines Monats kündigen, um die Kündigung zum übernächsten Monat wirksam werden zu lassen. Beim Mietpreis sind Sie flexibel. Da es keinen ortsüblichen Mietspiegel für Garagen gibt, können Sie den Betrag nach eigenem Ermessen festsetzen. Dennoch bestimmen Angebot und Nachfrage auch hier den Markt, und Sie sollten sich über die gängigen Preise in Ihrer Gegend informieren und keinen Wucher betreiben.

Regeln Sie auch die Nutzungsbedingungen für Ihre Garage schriftlich. So können Sie zum Beispiel festlegen, welche Stoffe der Mieter in der Garage lagern, ob er sein Auto in der Garage waschen, Reparaturarbeiten oder sonstige Tätigkeiten verrichten darf. Nutzt der Mieter die Garage zu gewerblichen Zwecken, haben Sie die Möglichkeit, das Mietverhältnis der Umsatzsteuer zu unterwerfen. In jedem Fall jedoch müssen Sie die Einnahmen aus dem Mietverhältnis versteuern. Hierzu nutzen Sie die Anlage Vermietung und Verpachtung des Einkommenssteuerformulars.

Tipp: Die Ausgaben, die Sie rund um die Instandhaltung der Garage haben, können Sie bei Vermietung selbstverständlich steuerlich geltend machen, ebenso wie die Grundsteuer für die Fläche, auf der sich der Stellplatz befindet. So haben Sie die Möglichkeit, die Einkommenssteuer zu verringern.

Garage mieten: Preise vergleichen und Verträge lesen!

Wollen Sie eine Garage anmieten, durchforsten Sie Anzeigen in Zeitungen oder suchen Sie in einem der vielen Onlineportale für Mietverhältnisse. Hier haben Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Garagen in Ihrer Nähe zu finden und Preise zu vergleichen. Da es keinen gültigen Mietspiegel für Garagen gibt, variieren die Preise sehr stark. Suchen Sie sich ein günstiges Angebot zu fairen Konditionen aus. Bestehen Sie auf einen schriftlichen Mietvertrag, in dem der Mietpreis, die Mietdauer, die Kündigungsfrist und Nutzungsbedingungen festgehalten sind. Die Kündigungsfristen sind zwar weitestgehend frei verhandelbar, unterliegen aber dennoch den Regeln des BGB. Die Nutzung der Garage ist vom Mieter zu bestimmen. Sie sollten keine brennbaren Stoffe in der angemieteten Garage lagern, jedoch dürfen Sie grundsätzlich bis zu zwanzig Liter Benzin in dicht abgeschlossenen Behältern, Reifen, Fahrräder, Motorräder und Kindersitze aufbewahren. Ob Sie größere Reparaturarbeiten oder eine Autowäsche in der Garage vornehmen dürfen, müssen Sie mit dem Vermieter abklären. Offene Fragen sollten Sie spätestens während der Vertragsverhandlung klären.

Diese und weitere tolle Tipps rund um das Thema Garage bekommen Sie auch kostenlos bequem per Mail nach Hause. Jetzt einfach auf „Folgen“ klicken und keine Beiträge, Rabattaktionen oder Verlosungen mehr verpassen.